Bündnis wirft Dortmunder Politik und Verwaltung erneut Verstoß gegen § 23 der Gemeindeordnung NRW vor

Das Bündnis DEW kommunal hat letzte Woche den Regierungspräsidenten Arnsberg ein weiteres Mal eingeschaltet.

Anhand einer detaillierten Chronik zeigen wir, dass von einer echten Mitwirkungsmöglich­keit der EinwohnerInnen im Vorfeld der Ratsbeschlüsse vom 26.9.2013 keine Rede sein kann. Selbst die von Arnsberg vorgegebenen MINDEST-Ansprüche blieben nach unserer Einschätzung unbeachtet. Daher haben wir den Regierungspräsidenten gebeten, die Vorgehensweise von Rat und Verwaltung erneut zu prüfen. Sollte er zu einer ähnlichen Einschätzung gelangen, möge die Kommunalaufsicht im Interesse der Bürger und Bürgerinnen Dortmunds einschreiten und für eine korrekte Vorgehensweise sorgen.
Hier unsere gestrige Pressemtteilung: PM zu 2. Beschwerdebrief Arnsberg.
Den Wortlaut des Schreibens an Arnsberg finden Sie auf dieser Website unter Informationsmaterial/Korrespondenz

Aktualisierung 27.5.2014:
Mittlerweile wissen wir, dass die Kurzfristigkeit der Einladung zu der Veranstaltung am 2. September letzten Jahres nicht etwa auf einer Panne beruhte, sondern auf ausdrücklichen Wunsch des Verwaltungsvorstands erfolgte. (!)

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